AGB

Franziska Meier von Rouden

Hebamme

Neuer Kamp 4

25582 Eversdorf/Kaaks

-nachfolgend Hebamme genannt-

 

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung mit der oben genannten Hebamme.


Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 Uhr bis 18 Uhr.

Wenden Sie sich im Bedarfsfall ausserhalb der Sprechzeiten an das nächste Krankenhaus.


Terminverlegung


Sollte ein Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird dieser privat in Rechnung gestellt.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich
Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solgen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und
das weitere Vorgehen besprechen.


Haftung


Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für
die Tätigkeit jeder Hebamme in Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftplichtversicherung mit
einer angemessenen Deckungsumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein
selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztlichen und ärztlich veranlassten
Leistungen.


Privatrechnungen


Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen,
unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang
und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett
aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen
Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro
berechnet.